Prüfung und Beurteilung von Beleuchtungsanlagen
Für die Errichtung und den Betrieb von Beleuchtungsanlagen werden an Unternehmer und Selbständige von verschiedenen Institutionen und durch Richtlinien feste Anforderungen gestellt.
Grundsätzlich ist bei der Errichtung einer Beleuchtungsanlage die DIN EN 12464-1 (Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen) einzuhalten.
Weiterhin sind zu beachten die "Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" durch die Berufsgenossenschaften (BGR 131-1 und BGR 131-2) sowie die Arbeitsstättenrichtlinien A 3.4 (ASR), herausgegeben durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Sobald eine Änderung an der Beleuchtungsanlage vorgenommen wird - z.B. Einsatz von LED-Lampen anstelle der bisherigen Leuchtmittel - ist eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage vorgeschrieben. Gleiches gilt, wenn sich Arbeitnehmer über Beschwerden beklagen, die auf eine unzureichende Beleuchtung zurückzuführen sein könnten.
Eine Überprüfung ist auch dann angezeigt, wenn die Befürchtung besteht, dass die Anforderungen an die Gütemerkmale der Beleuchtung bei der Errichtung der Beleuchtungsanlagen nicht umgesetzt wurden oder wenn die im Wartungsplan festgelegten Intervalle verlängert werden.
Unsere Sachkundigen sind qualifiziert gem DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) Grundsatz 315-201 zur messteschnischen Überprüfung und Beurteilung von Beleuchtunganlagen gemäß den geltenden Vorschriften und Richtlinien.
Auf Basis einer detailierten Beschreibung Ihrer Beleuchtungsanlage erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für eine Beurteilung Ihrer Beleuchtungsanlage. Wir weisen darauf hin, dass die Angebotserstellung, je nach Umfang, kostenpflichtig sein kann.