Lichtlexikon

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Halbnachtbetrieb

Der Halbnachtbetrieb (Halbnachtschaltung) der Straßenbeleuchtung dient in verkehrsschwachen Zeiten der Energieeinsparung. Bei Leuchten, die mit einer Lampe bestückt sind, wird die Lampenleistung des einzelnen Lichtpunktes verringert, zum Beispiel von 80 Watt auf 50 Watt (Leistungsreduzierung). Das Abschalten einlampiger Leuchten führt zu verkehrsgefährdender Ungleichmäßigkeit der Beleuchtung. Das Abschalten für den Halbnachtbetrieb ist nur möglich bei zwei oder mehreren Leuchten auf einem Mast (eine Leuchte bleibt immer eingeschaltet) oder bei zweilampigen Leuchten (eine Lampe bleibt immer eingeschaltet).

(Mit freundlicher Genehmigung von www.licht.de)

Zuletzt aktualisiert am 7. Februar 2017 von .

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