Lichtlexikon

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Ex-Leuchten

Explosionsgeschützte Leuchten erfüllen außer den Brandschutz-Eigenschaften zusätzliche Anforderungen wie – zum Beispiel Zone 22-Leuchten – mindestens die Schutzart IP 5X und Bruchsicherheit der (schlagzähen) Leuchtenabdeckung. Die Normen DIN EN 50281, DIN EN 60079 und VDE 0165 teilen Arbeitsbereiche nach dem Grad der Explosionsgefahr in unterschiedliche Zonen, für die es jeweils speziell konstruierte Leuchten gibt. Für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel gelten die Zonen 0 (ständig und langzeitig gefährlich), 1 (gelegentlich gefährlich) und 2 (kurzzeitig gefährlich), für brennbare Stäube die Zonen 20 (langzeitig oder häufig gefährlich) sowie 21 und 22 (kurzzeitig gefährlich durch gelegentliches Aufwirbeln).

(Mit freundlicher Genehmigung von www.licht.de)

Zuletzt aktualisiert am 7. Februar 2017 von .

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